Telearbeit als Sonderform der mobilen Arbeit
Was bedeutet Telearbeit?
- Telearbeit ist eine Sonderform der Mobilen Arbeit und bedeutet, dass Sie an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz in Ihrem privaten Umfeld arbeiten (bei Bedarf mit Ausstattung von der Universität).
- Der Anteil an Telearbeit beträgt maximal 60 % Ihrer monatlichen Arbeitszeit. Mindestens 40 % Ihrer monatlichen Arbeitszeit erfolgen in Präsenz.
- Telearbeit ist nur möglich, wenn ein individueller, persönlicher Bedarf an einer langfristig verbindlichen Vereinbarung besteht (z. B. bei Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen). Ziel ist die verbindliche Planbarkeit.
- Der Bedarf muss konkret begründet und mit Nachweisen belegt werden.
- Weitere Informationen finden Sie in den FAQ zur Mobilen Arbeit an der Universität Hamburg.
Muss ich Telearbeit beantragen?
- Ja. Füllen Sie den Antrag auf Telearbeit (PDF, barrierefrei) aus und besprechen Sie Ihren Wunsch mit Ihrer Vorgesetzten oder Ihrem Vorgesetzten. Der Antrag wird dann mit dem Votum der vorgesetzten Person final von der Personalabteilung geprüft und genehmigt.
- Bitte beachten Sie die erforderlichen Arbeitsplatzbedingungen zur Telearbeit (PDF) und Datenschutzregeln der UHH.
- Schicken Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen und der Vereinbarung zur Telearbeit (PDF, barrierefrei) zur Prüfung an: mobilarbeiten"AT"uni-hamburg.de
Downloads und Links
- Antrag auf Telearbeit (PDF, barrierefrei)
- Vereinbarung zur Telearbeit (PDF, barrierefrei)
- Checkliste Arbeitsplatzbedingungen bei Telearbeit (PDF)
- Checkliste für Vorgesetzte zur Telearbeit (PDF, barrierefrei)
- Datenschutzregeln der UHH
- 93er Vereinbarung zum Dienst an einem anderen Ort der FHH vom 20.03.2022 (PDF)