FAQ Digitale Barrierefreiheit
Auf dieser Seite stellt Ihnen das Team Digitale Barrierefreiheit des Referats 22: Digitale Kommunikation und Design einige Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Digitale Barrierefreiheit bereit. Die Seite wird fortlaufend erweitert.
Welche Webseiten sind von den Anforderungen an digitale Barrierefreiheit genau betroffen?
Die Universität Hamburg hat nach § 11 HmbBGG grundsätzlich alle ihre Websites im Internet und im Intranet barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft alle Websites der Domain uni-hamburg.de sowie Websites für deren Inhalt die Universität Hamburg verantwortlich ist.
Wie soll man anfangen, was ist als Erstes wichtig?
Das Team Digitale Barrierefreiheit des Referats 22: Digitale Kommunikation und Design empfiehlt:
- den eigenen Webauftritt sichten: Welche Dokumente sind online, welche Art, welche sind die wichtigsten, welche müssen momentan erst einmal nicht angepasst werden?
- Wer sind die Verantwortlichen, welche Mitarbeitenden sind hauptsächlich mit der Umsetzung betraut, wer kann Multiplikator ins Team sein?
- Werden Schulungen benötigt?
- einen eigenen Zeitplan für die Umsetzung erstellen
- Höchste Priorität: Dokumente, die für aktive Verwaltungsverfahren notwendig sind
Inwiefern sind alte/archivierte Webseiten und Dokumente betroffen?
Nach Art. 1 Abs. 4 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vom 26. Oktober 2016 gilt diese Richtlinie nicht für:
- Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich;
- aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden;
- live übertragene zeitbasierte Medien;
- Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden;
- Inhalte von Dritten, die von der betreffenden öffentlichen Stelle weder finanziert noch entwickelt werden noch deren Kontrolle unterliegen;
- Inhalte von Extranets und Intranets, d. h. Websites, die nur für eine geschlossene Gruppe von Personen und nicht für die allgemeine Öffentlichkeit verfügbar sind, die vor dem 23. September 2019 veröffentlicht wurden, bis diese Websites eine grundlegende Überarbeitung erfahren;
- Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen, die als Archive gelten, d. h., die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden.
§ 11 Abs. 1 HmbBGG spricht von einer barrierefreien Gestaltung „im Rahmen der Richtlinie (EU) 2016/2102“, womit die oben genannten Punkte ausgenommen sind.
Stand: 02.10.2020
Welche Dateiformate sind betroffen?
Es sind alle Formate: Word, Excel, PDF, Powerpoint etc. betroffen.
Bitte gewichten Sie:
Höchste Priorität haben Dokumente,
- die eine hohe Reichweite haben (bspw. von allen Beschäftigten oder allen Studierenden gelesen werden müssen oder sollen) oder
- in aktiven Verwaltungsverfahren genutzt werden.
Sollen alle Beschäftigten zu einer Schulung?
- Grundsätzlich ist es gut, wenn alle Beschäftigten befähigt werden, barrierefreie Dokumente zu erstellen.
- Aber zunächst ist zu überlegen, wer im Team am meisten mit der Umsetzung betraut sein wird: Diese Person sollte geschult werden.
- Geschulte Mitarbeitende können Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ins eigene Team sein.
- Analysieren Sie den genauen Bedarf (was ist bei Ihnen zu tun, welche Art Dokumente, Webseiten etc.)
Übermitteln Sie den inhaltlichen Bedarf (Schwerpunkte) und die Namen der zu schulenden Mitarbeitenden an digitale-barrierefreiheit"AT"uni-hamburg.de.
Welche weiteren Schulungsangebote gibt es?
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität Hamburg steht ein Online-Selbstlernangebot zum Thema Barrierefreie Office-Dokumente in OpenOlat zur Verfügung:
Wie kann ich Word-Dokumente barrierefrei gestalten?
- Beim Einfügen des Textes sollten Sie darauf achten, dass Sie zwischen Absätzen und auch sonst im Dokument keine Leerzeilen einfügen, sondern ausschließlich mit Abständen arbeiten. Leerzeilen werden von Screenreadern als leer vorgelesen und erschweren die Verständlichkeit.
- Sollten Sie im Text Bilder beziehungsweise Verlinkungen verwenden, zeichnen Sie diese bitte mit einem Alternativtext beziehungsweise einer Quickinfo aus. Dies betrifft beispielsweise auch eingefügte Bilddateien mit Unterschriften (Platzhalter in den Vorlagen).
- Verzichten Sie weitgehend darauf, Texte in kursiv, fett, ausschließlich in Großbuchstaben oder in verschiedenen Farben zu formatieren. Dies erschwert die barrierefreie Verwendung von Dateien.
- Der Text sollte linksbündig gesetzt sein. Blocksatz erschwert die Lesbarkeit erheblich.
- Zur Überprüfung der Barrierefreiheit steht in Microsoft Word eine einfache Barrierefreiheitsprüfung zur Verfügung.
- Viele weitere Tipps finden Sie auch in unserem Online-Selbstlernangebot zu barrierefreien Office-Dokumenten.
- Ein Export von Word-Dokumenten in ein PDF-Format erzeugt nicht wieder automatisch barrierefreie Dateien. In der Regel müssen noch weitere Anpassungen im PDF vorgenommen werden, um ein barrierefreies PDF zu erstellen.
Wann sind denn PDFs barrierefrei, was muss ich mir darunter vorstellen?
PDFs sind im Prinzip schon weitgehend barrierefrei, wenn
- die Word-Dokumente konsequent und durchgängig mit Formatvorlagen für Überschriften, Absätze, ggf. Bilder, Tabellen, Listen etc. angelegt sind und
- keine leeren Zeilen oder überflüssige Leerzeichen enthalten sind.
Nach entsprechendem PDF-Export sind i.d.R. nur noch wenige Nacharbeiten notwendig.
Barrierefreie PDFs brauchen eine sogenannte Taggingstruktur aus den Formatvorlagen, die jedes einzelne Element einer Datei in seiner Art, Hierarchie und Reihenfolge erfasst und navigierbar für Screenreader macht, ebenso Lesezeichen aus den Überschriften. Diese werden mit dem Export in ein PDF eben idealerweise schon angelegt.
Darüber hinaus werden Metadaten unter Dateieigenschaften wie Titel, Autor, Stichwörter, Urheberangabe etc. ergänzt.
Wenn Bildmaterial und Links verwendet werden, müssen diese mit beschreibenden Alternativtexten ausgestattet werden. Das geht teilweise beides schon in Word, sonst auch im PDF.
Hier können Sie auch die Grund-Anforderungen an barrierefreie PDFs nachlesen:
Wie kann ich PDFs auf Barrierefreiheit testen?
Zur Überprüfung der Barrierefreiheit von PDFs steht kostenlos der PAC-Test zur Verfügung. Dieser kann unter Windows benutzt werden.
- Der PDF Accessibility Checker in der Version 3 steht für die Überprüfung der PDF/UA-Kriterien für deutsche und englische Dateien zur Verfügung: Informationen und Download PAC3-Test
- Inzwischen steht eine neuere Programmversion zur Verfügung, die neben Deutsch und Englisch auch weitere Sprachen (Dänisch, Französisch und Spanisch) unterstützt und zusätzlich zu den PDF/UA-Kriterien auch die WCAG-Kriterien überprüft. Die Version wird kontiniuierlich weiter verbessert: Informationen und Download PAC2021-Test
Adobe Acrobat Pro bietet ein weiteres umfangreiches Tool zur Überprüfung und Hilfe zur Optimierung der Barrierefreiheit von PDFs. Das Tool ist im Bereich Werkzeuge zu finden.
Auch MS Office-Programme bieten eine Überprüfung. Z.B. Word: Datei > Informationen > Dokument prüfen > Barrierefreiheit überprüfen. So können schon Fehler vor PDF-Export minimiert werden.
Was ist ein guter Alternativtext?
Bei den Alternativtexten, ob für Bildmaterial und auch Verlinkungen auf Webseiten, in Publikationen (PDFs) oder sonstigen Dokumenten, gilt im Prinzip der Grundsatz:
So knapp und zielführend wie möglich, so ausführlich wie nötig.
Eine pauschale Antwort darauf, was ein guter Text ist, gibt es leider nicht. Es kommt ganz oft auf die Art der Abbildung, des Fotos, ggf. auch eines Logos oder Tabellen an. Auch, wie gut diese teilweise in Texten schon durch den Inhalt beschrieben sind. D.h. Sie sollten darauf achten, dass Inhalte und Beschreibung nicht redundant sind.
Das Team Digitale Barrierefreiheit im Referat 22: Digitale Kommunikation und Design hält ansprechende Texte für wichtig. Man muss sich nur vorstellen, dass jemand ausschließlich mit Screenreadern arbeitet... Da sind gute Texte eine Wohltat.
Der Detailliertheitsgrad der Alt-Texte wird sehr verschieden diskutiert, auch von blinden Kolleginnen und Kollegen. Unser Grundsatz ist dazu, dass jede Userin bzw. jeder User an allen wichtigen Infos teilhaben können soll. Ob er oder sie dann schnell darüber hinwegnavigiert oder nicht, ist letztlich auch persönliche Geschmackssache. Aber es sollte angeboten werden.
Wichtig ist eine Einordnung und die Beschreibung, was zu sehen ist und was dies bedeutet.
Ein Beispiel:
Das Farbfoto zeigt einen Ausschnitt aus einem physikalischen Experiment zu XYZ..... Zu sehen ist... Damit kann ... erklärt werden.
Oder:
Das Bild dient der Illustration/der Veranschaulichung von XYZ. Abgebildet ist eine Szene ...
Ggf. auch wichtige Ortsangaben nennen. Z.B.
Zu sehen ist ein Farbfoto eines Laborraums der Universität Hamburg am Campus xyz. Vier Studierende in Laborkleidung sprechen mit ihrem Professor.
Man muss sich immer aus der eigenen Perspektive herausbewegen und von außen schauen wie ein fremder Nutzer bzw. fremde Nutzerin. Mitglieder der Universität haben alle viel Uni-internes Wissen, nicht aber immer die Userinnen und User unserer Angebote.
Also insgesamt soll ein Alternativtext so verfasst sein, dass man sich mit geschlossenen Augen vorstellen kann, was abgebildet ist und es ein echter Gewinn ist, die Beschreibung zu haben.
Abkürzungen sollten vermieden werden. Alle Wörter möglichst ausschreiben.
Alt-Texte setzen häufig viel Wissen aus den Bereichen voraus, für die man textet. Manchmal sind auch Recherchen oder Nachfragen notwendig, wenn man selbst die Bilder nicht gemacht hat. Diese Mühe lohnt immer. Alles in allem ist es eine anspruchsvolle Tätigkeit, aber es geht mit der Zeit immer schneller, vor allem, wenn man sich eigene Regeln und Schemata über die Zeit aneignet, wie man verschiedene Dinge weitgehend standardisiert beschreibt.
Muss jetzt alles in Leichte Sprache übersetzt werden?
Bitte orientieren Sie sich daran, was in §4 BITV 2.0 steht:
„Auf der Startseite einer Website einer öffentlichen Stelle sind nach Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen:
- Informationen zu den wesentlichen Inhalten,
- Hinweise zur Navigation,
- eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit,
- Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.“
D.h. also nicht, dass Sie sämtliche Inhalte in Leichte Sprache übersetzen müssen. Die Universität Hamburg stellt als öffentliche Stelle in ihrer Metanavigation Informationen nach §4 BITV 2.0 zur Verfügung.
Stand: 02.10.2020
Welche Inhalte soll die Erklärung genau enthalten?
Informationen zu den wesentlichen Inhalten
Der Bereich sollte die Fragen beantworten:
- Wer ist der Seitenanbieter?
- Was tut er?
- Wie ist er organisiert?
- Was bietet die Seite?
Also im weitesten Sinne eine Selbstdarstellung mit Spezifizierung der diversen auf der Seite erreichbaren Inhalte und Angebote.
Hinweise zur Navigation
Der Bereich sollte folgenden Informationen enthalten:
- Grundsätze des Seitenaufbaus,
- der Menülogik,
- dem Zugang zu Hilfesystemen etc.
Hier oder beim vorherigen Punkt könnten auch Kontaktinformationen genannt werden, über die z.B. in Gebärdensprache weitere Informationen erfragt werden können.
Eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Bereich sollte beinhalten:
- Ein Extrakt der wesentlichen Ergebnisse einer BITV-Prüfung in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache
Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache
Der Bereich sollte die Fragen beantworten:
Gibt es im Gesamtauftritt weitere Angebote in Leichter Sprache und/oder Deutscher Gebärdensprache? Z.B. Informationen einzelner Fachbereiche, Schwerpunkte etc.?
Diese sollten hier Erwähnung finden und verlinkt werden.
Was zeichnet barrierefreie Videos aus?
„Barrierefreie Online-Videos zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:
- sie sind barrierefrei erreich- und bedienbar (barrierefreie Einbindung)
- für höreingeschränkte Menschen wird eine Untertitelung zur Verfügung gestellt und
- wichtige visuelle Informationen werden für blinde Menschen über eine Audiodeskription vermittelt.“
Quelle: „Leitfaden barrierefreie Online-Videos“, Bik für Alle e.V.
Bitte planen Sie die Erstellung von Untertiteln und ggf. Audiodeskription bei jedem Video-Projekt von Anfang an mit ein.
Die Video-Plattformen Lecture2Go oder YouTube bieten auch jetzt schon die Möglichkeit, nachträglich erstellte Untertitel einem bestehenden Video hinzuzufügen.
Wann muss ich einen BITV-Test beauftragen?
Ein BITV-Test sollte beauftragt werden, wenn es sich um eine Applikation handelt, die im Browser läuft und sich an sehr viele Menschen richtet, insbesondere wenn sie sich an Studierende richtet.
- Übersicht über die BITV-Prüfschritte
- Für Fragen und weitere Beratung wenden Sie sich bitte an das Referat 22 unter der E-Mail-Adresse digitale-barrierefreiheit"AT"uni-hamburg.de.
Was ist bezüglich der Software-Beschaffung und Barrierefreiheit zu bedenken?
Alle hierfür relevanten Informationen finden Sie im Bereich Barrierefreiheit und Software-Beschaffung.