Barrierefreiheit und Software-Beschaffung
Was ist das Ziel?
Das Ziel ist die Steigerung des Anteils barrierefreier Software an der Universität Hamburg. Die Universität Hamburg möchte als staatliche Hochschule dazu beitragen, dass digitale Tools für alle Statusgruppen uneingeschränkt zugänglich und nutzbar sind. Im Rahmen des Diversity-Konzepts wurde als eines der fünf Schwerpunktziele der barrierefreie Zugang zu Informationen, Kommunikationstechnologien sowie akustischen und visuellen Informationsquellen identifiziert. Dabei spielt die Beschaffung barrierefreier Software eine entscheidende Rolle.
Weiterführende Informationen:
Gesetzliche Grundlagen
Grundlage ist die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, die sowohl auf Bundesebene als auch durch das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HmbBGG) und die Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (HmbBITVO) umgesetzt wurde.
Eine besondere Verpflichtung besteht bei Software, die für Verwaltungsverfahren eingesetzt wird, also zum Beispiel bei Prüfungen. Hier greift die Rechtsverordnung der Freien und Hansestadt Hamburg zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren (Hamburgische Verordnung über barrierefreie Dokumente – HmbBDVO).
Was sind die Anforderungen?
Die Anforderungen ergeben sich aus der BITV 2.0 und den WCAG 2.1.
Schauen Sie, ob der Anbieter Informationen zur Barrierefreiheit seiner Produkte veröffentlicht hat. Gegebenenfalls fragen Sie den Anbieter der Software.
Wie erkenne ich, ob eine Software barrierefrei ist?
Idealerweise liegt eine Bewertung der Software auf der Grundlage von BITV 2.0 oder WCAG 2.1, durchgeführt von einem unabhängigen Dritten, vor. Wenn diese fehlt, sollten Sie diese beim Anbieter der Software anfordern. Gegebenenfalls bietet dieser eine Selbstbewertung an, die genau geprüft werden sollte. Hierfür wenden Sie sich gerne an digitale-barrierefreiheit"AT"uni-hamburg.de.
Informieren Sie sich über die aktuellen Prüfschritte des BITV-Tests oder fragen Sie uns.
Ich brauche eine Software, die nicht barrierefrei verfügbar ist.
Hier muss nach der Größe des Nutzerkreises unterschieden werden. Je größer der Nutzerkreis, desto notwendiger ist es, dass die Software barrierefrei ist. Bei Prüfungssoftware ist Barrierefreiheit ein notwendiges Kriterium für den Einsatz an der Universität Hamburg.
Welche Möglichkeiten existieren?
- Sie finden eine Alternative, die dann stattdessen beschafft wird. Sofern eine Alternative verfügbar ist, ist dies das einzusetzende Produkt.
- Ein Anbieter ist bereit, die Anpassungen in Bezug auf Barrierefreiheit auf die Roadmap zu setzen, so dass die Software in absehbarer Zeit barrierefreier sein wird.
- Es gibt keine Software-Alternative und der Anbieter reagiert nicht. In solchen Fällen schicken Sie gern eine E-Mail an die Info-Mailadresse des Anbieters mit der höflichen Nachfrage, inwiefern das Thema Barrierefreiheit für die Software XY berücksichtigt wird. Informieren Sie auch gern digitale-barrierefreiheit"AT"uni-hamburg.de.
An wen wende ich mich mit Fragen zum Thema Barrierefreiheit und Software?
Bitte wenden Sie sich bei Fragen
- zur Barrierefreiheit an digitale-barrierefreiheit"AT"uni-hamburg.de,
- zur Software-Beschaffung an software"AT"uni-hamburg.de und
- zu Prüfungssoftware und Nachteilsausgleichen für Studierende an die Koordinatorin für barrierefreie Dokumente und assistive Technologien in Studium und Lehre susanne.peschke"AT"uni-hamburg.de.
Nachteilsausgleiche
Wenn keine barrierefreien Alternativprodukte genutzt werden können, können gegebenenfalls individuelle Lösungen im Rahmen des Nachteilsausgleichs umgesetzt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an susanne.peschke"AT"uni-hamburg.de oder informieren sich zum Thema Digitale Barrierefreiheit in Studium und Lehre an der Universität Hamburg.