Beratung zu rechtlichen Einzelfragen in Studium und Lehre, Promotions- und Habilitationsverfahren
Das Referat Qualität und Recht berät Sie zu rechtlichen Einzelfragen aus dem Bereich Studium und Lehre einschließlich Promotions- und Habilitationsverfahren. Sie erhalten von uns insbesondere Auskünfte zu den folgenden Themenschwerpunkten:
- Prüfungsrecht
- Auslegungsfragen zu einschlägigen Vorschriften des Hamburgischen Hochschulgesetzes sowie des Hochschulzulassungsgesetzes
- Auslegungsfragen zu Prüfungsordnungen, Satzungen über besondere Zugangsvoraussetzungen, Satzungen über Auswahlverfahren und -kriterien, Promotionsordnungen, Habilitationsordnungen, Satzung der Universität Hamburg über die Zulassung zum Studium sowie zur Immatrikulationsordnung
- Fragen zum Unfallversicherungsschutz von Studierenden
Kontakt
Zuständigkeiten für Ihren Studiengang finden Sie hier:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats Qualität und Recht.