Widerspruchsausschüsse
Das Hamburgische Hochschulgesetz sieht vor, dass ein Widerspruchsausschuss über Widersprüche in Prüfungsangelegenheiten entscheidet. Der Widerspruchsausschuss setzt sich zusammen aus
- einem Mitglied des Verwaltungspersonals mit der Befähigung zum Richteramt, das vom Präsidium bestellt wird und den Vorsitz des Ausschusses führt,
- einer Professorin bzw. einem Professor sowie einer Studentin bzw. einem Studenten der Fachrichtung, in der die Prüfung durchgeführt worden ist. Eine Fachrichtung wird aus Studiengängen gebildet, die im Wesentlichen dieselben Wissenschaftsgebiete zum Gegenstand haben.
Der Vorsitz der Widerspruchsausschüsse in Prüfungsangelegenheiten ist nach Fakultäten getrennt bestellt worden.
Kontakt
Zuständigkeiten für Ihren Studiengang finden Sie hier:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats Qualität und Recht.