Rechtliche Prüfung von Satzungen
Das Referat Qualität und Recht berät Sie als Mitglied der Universität Hamburg bei der Erstellung folgender Satzungen (Erstfassungen, Neufassungen, Änderungen) und überprüft diese hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG) sowie den einschlägigen Beschlüssen der Kultusministerkonferenz:
- Prüfungsordnungen und Fachspezifische Bestimmungen,
- Satzungen über besondere Zugangsvoraussetzungen,
- Satzungen über Auswahlverfahren und -kriterien,
- Promotionsordnungen,
- Habilitationsordnungen,
- Satzungen der Studierendenschaft.
Des Weiteren sind wir Ihre Ansprechpersonen für weitere Satzungen im Bereich Studium und Lehre wie beispielsweise
- Gebührensatzungen,
- Satzung für Frühstudierende,
- Stundungssatzung,
- Tutorensatzung.
Darüber hinaus erstellen wir die Beschluss- und Genehmigungsvorlagen für die zuständigen Gremien und veranlassen die Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger oder als Amtlichen Bekanntmachung der Universität Hamburg.
Kontakt
Zuständigkeiten für Ihren Studiengang finden Sie hier:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats Qualität und Recht.