Wahlen
Das Wahlamt ist zuständig für die Organisation und Durchführung der Wahlen zum Akademischen Senat, zu den Fakultätsräten und zu den Fachbereichsräten an der Universität Hamburg.
Zudem leitet es den Aufruf der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Beteiligung an der Wahl der DFG-Fachkollegien an die an der UHH beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weiter.
Weiterführende Informationen
- Wahlordnung zum Akademischen Senat, zu den Fakultätsräten und zu den Institutsgremien vom 10. April 2025 (PDF, barrierefrei)
Die Wahlordnung vom 10. April 2025 findet Anwendung für ab dem Wintersemester 2025/26 durchzuführende Wahlen. - Wahlordnung zum Akademischen Senat, zu den Fakultätsräten und zu den Institutsgremien vom 6. April 2017, zuletzt geändert am 19. Januar 2023 (PDF, barrierefrei)
Die Wahlordnung vom 6. April 2017, zuletzt geändert am 19. Januar 2023, findet Anwendung für die bis zum Wintersemester 2025/26 durchgeführten Wahlen. Dies gilt einschließlich der nachträglichen Besetzung aus der Reserveliste, sowie für Nach- und Neuwahlen. - Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei Wahlen (PDF)
- Hinweise zur Geschlechterquotenregelung siehe „Häufige Fragen“ Punkt 3