Fachbereichsräte
Wahl zu den Fachbereichsräten in der Gruppe der Studierenden
Im Sommersemester 2025 findet die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter in der Gruppe der Studierenden zu den Fachbereichsräten statt. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beginnt am 01.10.2025 und endet am 30.09.2026.
Folgende Fristen sind besonders zu beachten:
- das Einreichen der Wahlvorschläge bis zum 13.05.2025, 14:00 Uhr, beim Wahlamt und
- der Zugang der Stimmzettel bis zum 07.07.2025, 14:00 Uhr, beim Wahlamt
Das vorläufige Wahlergebnis wird am 10.07.2025 bekannt gegeben.
Die Wahl findet als Briefwahl statt. Die Wahlunterlagen werden an die Wohnanschrift übersandt.
Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen:
Wahlbekanntmachung – Gruppe der Studierenden
I. Sitzverteilung und Amtszeit
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beginnt am 01.10.2025 und endet am 30.09.2026.
Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie Fakultät für Erziehungswissenschaft:
Den Fachbereichsräten gehört jeweils ein stimmberechtigtes Mitglied der Gruppe der Studierenden an.
Fakultät für Geisteswissenschaften:
Den Fachbereichsräten der Fachbereiche Sprache, Literatur und Medien I, Sprache, Literatur und Medien II, Kulturwissenschaften sowie Asien-Afrika-Wissenschaften gehören jeweils zwei stimmberechtigte Mitglieder der Gruppe der Studierenden an.
Den Fachbereichsräten der Fachbereiche Evangelische Theologie, Geschichte sowie Philosophie gehört jeweils ein stimmberechtigtes Mitglied der Gruppe der Studierenden an.
Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften:
Den Fachbereichsräten gehören jeweils zwei stimmberechtigte Mitglieder der Gruppe der Studierenden an.
II. Wahlberechtigung und Wahlverzeichnis
Stichtag für die Ermittlung der Wahlberechtigung ist der 16.04.2025.
Es darf nur wählen, wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist. Das Wahlverzeichnis kann bis zum 10.06.2025 nach Rücksprache mit dem Wahlamt eingesehen werden. Der Wahlleitung müssen Einsprüche gegen die Nichteintragung oder die Eintragung einer falschen Gruppenzugehörigkeit bis zum 24.06.2025 zugegangen sein.
III. Zugehörigkeit zu mehreren Gruppen/Fakultäten/Fachbereichen
Wer mehreren Gruppen angehört, ist in der ersten nach der Reihenfolge des § 10 Abs. 1 HmbHG in Betracht kommenden Gruppe wahlberechtigt und wählbar. Dies gilt nicht für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche auch der Gruppe der Studierenden angehören; diese sind in der Gruppe des akademischen Personals wahlberechtigt und wählbar. Erfolgte die Stimmenabgabe bei der Wahl zu den Fachbereichsräten in allen Gruppen im letzten Sommersemester in einer anderen Gruppe als die der Studierenden, kann bei dieser Wahl keine Stimme in der Gruppe der Studierenden abgegeben werden.
Wer mehreren Fakultäten angehört, ist in der ersten nach der Reihenfolge des § 4 Abs. 2 Grundordnung in Betracht kommenden Fakultät wahlberechtigt und wählbar.
Wer mehreren Fachbereichen angehört, ist in dem ersten nach der Reihenfolge der Fakultätssatzung in Betracht kommenden Fachbereich wahlberechtigt und wählbar.
Von der Zuordnung kann abgewichen werden, indem gegenüber der Wahlleitung erklärt wird, in welcher bzw. welchem anderen in Betracht kommenden Gruppe/Fakultät/Fachbereich die Ausübung des Wahlrechts gewollt ist. Die Erklärung gilt bis auf Widerruf und muss der Wahlleitung bis zum 28.05.2025, 14.00 Uhr, zugegangen sein.
IV. Wahlverfahren
Die Wahl wird nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl als Listenwahl durchgeführt. Die Sitze werden nach dem Höchstzahlverfahren d'Hondt verteilt.
V. Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge müssen dem Wahlamt bis zum 13.05.2025, 14.00 Uhr, zugegangen sein.
Es sind die vom Wahlamt erstellten Formulare (Vorschlagsliste und pro Listenplatz ein Einzelformular) zu verwenden. Insbesondere ist zu beachten:
Pro Wahlvorschlag ist eine Stellvertretung zu benennen; die Stellvertretung kann für bis zu drei Personen erfolgen. Die Bewerbung auf mehreren Listen oder als Kandidatin oder Kandidat und als Stellvertretung ist unzulässig. Die Formulare können am PC unterschrieben und per Mail eingereicht werden.
Die Kandidierenden können sich einzeln oder in Listen bewerben. Ein zu einer Liste zusammengefasster Wahlvorschlag muss die Reihenfolge der Bewerbungen erkennen lassen und der Geschlechterquotenregelung gemäß § 96 Abs. 2 S. 1 HmbHG entsprechen: „In einem Selbstverwaltungsgremium sollen Frauen mit einem Anteil von mindestens 40 vom Hundert der Mitglieder, in Gremien mit drei Mitgliedern mit mindestens einem Mitglied vertreten sein.“ Genügt ein Wahlvorschlag diesen Anforderungen nicht, ist – ebenfalls bis zum 13.05.2025, 14.00 Uhr – dem Wahlvorschlag eine Kopie der an die oder den Gleichstellungsbeauftragte/n der Universität gerichteten Stellungnahme beizufügen. Kandidaturen von Personen mit dem amtlichen Geschlechtseintrag Divers oder ohne Angabe sind ausdrücklich erwünscht.
VI. Wahltag und Auszählung
Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. Die Wahlunterlagen werden an die Wohnanschrift übersandt. Es obliegt den Wahlberechtigten, denen bis zum 24.06.2025 keine oder fehlerhafte Wahlunterlagen zugegangen sind, sich diese bis zum 07.07.2025, 13.30 Uhr, nach Rücksprache mit dem Wahlamt aushändigen zu lassen.
Die Stimmzettel müssen dem Wahlamt bis zum 07.07.2025, 14.00 Uhr, zugegangen sein.
Die Auszählung der Stimmen erfolgt universitätsöffentlich und findet am 08.07.2025 und ggf. am 09.07.2025 im Raum N0006/0008 (Mittelweg 177, 20148 Hamburg) statt.
Das vorläufige Ergebnis der Wahl wird am 10.07.2025 universitätsöffentlich bekanntgemacht.