Fachbereichsräte
Wahl zu den Fachbereichsräten in allen Gruppen
Im Sommersemester 2024 findet die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter aller Gruppen zu den Fachbereichsräten statt. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beginnt am 01.10.2024 und endet am 30.09.2026, die Amtszeit der gewählten Studierenden endet am 30.09.2025.
Folgende Fristen sind besonders zu beachten:
- das Einreichen der Wahlvorschläge bis zum 14.05.2024, 14:00 Uhr, beim Wahlamt und
- der Zugang der Stimmzettel bis zum 08.07.2024, 14:00 Uhr, beim Wahlamt
Das vorläufige Wahlergebnis wird am 15.07.2024 bekannt gegeben.
Die Wahl findet als Briefwahl statt. Die Wahlunterlagen werden an die Wohnanschrift übersandt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlbekanntmachung.
Formulare:
Wahlkandidatur: Vorschlagsliste
Wahlbekanntmachung
I. Sitzverteilung und Amtszeit
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beginnt am 01.10.2024 und endet am 30.09.2026; die der gewählten Studierenden endet bereits am 30.09.2025.
Den Fachbereichsräten gehören jeweils folgende stimmberechtigte Mitglieder an:
Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften:
Fachbereiche Sozialökonomie und Sozialwissenschaften:
- fünf Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie
- je ein Mitglied der anderen Gruppen nach § 10 Abs. 1 HmbHG.
Fachbereich Volkswirtschaftslehre:
- vier Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie
- je ein Mitglied der anderen Gruppen nach § 10 Abs. 1 HmbHG.
Fakultät für Erziehungswissenschaft:
- vier Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie
- je ein Mitglied der anderen Gruppen nach § 10 Abs. 1 HmbHG.
Fakultät für Geisteswissenschaften:
Fachbereiche Sprache, Literatur und Medien I, Sprache, Literatur und Medien II, Kulturwissenschaften sowie Asien-Afrika-Wissenschaften:
- sieben Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
- zwei Mitglieder der Gruppe der Studierenden,
- zwei Mitglieder der Gruppe des akademischen Personals und
- zwei Mitglieder der Gruppe des Technischen, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals.
Fachbereiche Evangelische Theologie, Geschichte und Philosophie:
- vier Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
- ein Mitglied der Gruppe der Studierenden,
- ein Mitglied der Gruppe des akademischen Personals und
- ein Mitglied der Gruppe des Technischen, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals.
Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften:
- sieben Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
- zwei Mitglieder der Gruppe der Studierenden,
- zwei Mitglieder der Gruppe des akademischen Personals und
- zwei Mitglieder der Gruppe des Technischen, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals.
II. Wahlberechtigung und Wahlverzeichnis
Stichtag für die Ermittlung der Wahlberechtigung ist der 18.04.2024.
Es darf nur wählen, wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist. Das Wahlverzeichnis kann bis zum 10.06.2024 nach Rücksprache mit dem Wahlamt eingesehen werden. Der Wahlleitung müssen Einsprüche gegen die Nichteintragung oder die Eintragung einer falschen Gruppenzugehörigkeit bis zum 24.06.2024 zugegangen sein.
III. Zugehörigkeit zu mehreren Gruppen/Fakultäten/Fachbereichen
Wer mehreren Gruppen angehört, ist in der ersten nach der Reihenfolge des § 10 Abs. 1 HmbHG in Betracht kommenden Gruppe wahlberechtigt und wählbar. Dies gilt nicht für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche auch der Gruppe der Studierenden angehören; diese sind in der Gruppe des akademischen Personals wahlberechtigt und wählbar.
Wer mehreren Fakultäten angehört, ist in der ersten nach der Reihenfolge des § 4 Abs. 2 Grundordnung in Betracht kommenden Fakultät wahlberechtigt und wählbar.
Wer mehreren Fachbereichen angehört, ist in dem ersten nach der Reihenfolge der Fakultätssatzung in Betracht kommenden Fachbereich wahlberechtigt und wählbar.
Von der Zuordnung kann abgewichen werden, indem gegenüber der Wahlleitung erklärt wird, in welcher bzw. welchem anderen in Betracht kommenden Gruppe/Fakultät/Fachbereich die Ausübung des Wahlrechts gewollt ist. Die Erklärung gilt bis auf Widerruf und muss der Wahlleitung bis zum 29.05.2024, 14.00 Uhr, zugegangen sein.
IV. Wahlverfahren
Die Wahl wird nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl als Listenwahl durchgeführt. Die Sitze werden nach dem Höchstzahlverfahren d'Hondt verteilt.
V. Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge müssen dem Wahlamt bis zum 14.05.2024, 14.00 Uhr, zugegangen sein.
Es sind die vom Wahlamt erstellten Formulare zu verwenden. Insbesondere ist zu beachten:
Pro Wahlvorschlag ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu benennen; die Stellvertretung kann für bis zu drei Personen erfolgen. Die Bewerbung auf mehreren Listen oder als Kandidatin oder Kandidat und als Stellvertreterin oder Stellvertreter ist unzulässig.
Dem Wahlvorschlag ist die Einverständniserklärung beizufügen.
Die Kandidierenden können sich einzeln oder in Listen bewerben. Ein zu einer Liste zusammengefasster Wahlvorschlag muss die Reihenfolge der Bewerbungen erkennen lassen und der Geschlechterquotenregelung nach § 11 Abs. 5 der Wahlordnung genügen. Genügt ein Wahlvorschlag diesen Anforderungen nicht, ist – ebenfalls bis zum 14.05.2024, 14.00 Uhr – dem Wahlvorschlag eine Kopie der an die oder den Gleichstellungsbeauftragte/n der Universität gerichteten Stellungnahme beizufügen.
VI. Wahltag und Auszählung
Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. Die Wahlunterlagen werden an die Wohnanschrift übersandt. Es obliegt den Wahlberechtigten, denen bis zum 24.06.2024 keine oder fehlerhafte Wahlunterlagen zugegangen sind, sich diese bis zum 08.07.2024, 13.30 Uhr, nach Rücksprache mit dem Wahlamt aushändigen zu lassen.
Die Stimmzettel müssen dem Wahlamt bis zum 08.07.2024, 14.00 Uhr, zugegangen sein.
Die Auszählung der Stimmen erfolgt universitätsöffentlich und findet am 11.07.2024 und ggf. am 12.07.2024 im Raum N0006/0008 (Mittelweg 177, 20148 Hamburg) statt.
Das vorläufige Ergebnis der Wahl wird am 15.07.2024 universitätsöffentlich bekanntgemacht.