Fakultätsräte
Wahl zu den Fakultätsräten
Im Sommersemester 2025 findet die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter zu den Fakultätsräten statt. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beginnt am 01.10.2025 und endet am 30.09.2027; die der gewählten Studierenden endet bereits am 30.09.2026.
Folgende Fristen sind besonders zu beachten:
- das Einreichen der Wahlvorschläge bis zum 13.05.2025, 14:00 Uhr, beim Wahlamt und
- der Zugang der Stimmzettel bis zum 07.07.2025, 14:00 Uhr, beim Wahlamt
Das vorläufige Wahlergebnis wird am 10.07.2025 bekannt gegeben.
Die Wahl findet als Briefwahl statt. Die Wahlunterlagen werden an die Wohnanschrift übersandt.
Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen:
Wahlbekanntmachung
I. Sitzverteilung und Amtszeit
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beginnt am 01.10.2025 und endet am 30.09.2027; die der gewählten Studierenden endet bereits am 30.09.2026.
Den Fakultätsräten gehören jeweils folgende stimmberechtigte Mitglieder an:
Medizinische Fakultät:
- elf Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
- vier Mitglieder der Gruppe des akademischen Personals,
- zwei Mitglieder der Gruppe des Technischen, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals und
- vier Mitglieder der Gruppe der Studierenden.
Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft:
- sieben Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
- zwei Mitglieder der Gruppe des akademischen Personals,
- zwei Mitglieder der Gruppe des Technischen, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals und
- zwei Mitglieder der Gruppe der Studierenden.
Im Übrigen:
- zehn Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
- drei Mitglieder der Gruppe des akademischen Personals,
- drei Mitglieder der Gruppe des Technischen, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals und
- drei Mitglieder der Gruppe der Studierenden.
In der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften wurden teilweise die Wahlbezirke Sozialökonomie, Volkswirtschaftslehre und Sozialwissenschaften eingerichtet. In der Gruppe der Studierenden ist jeweils ein Sitz pro Wahlbezirk vorgesehen. In der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind für den Wahlbezirk Sozialökonomie fünf Sitze, für den Wahlbezirk Volkswirtschaftslehre zwei Sitze und für den Wahlbezirk Sozialwissenschaften drei Sitze vorgesehen.
II. Wahlberechtigung und Wahlverzeichnis
Stichtag für die Ermittlung der Wahlberechtigung ist der 16.04.2025.
Es darf nur wählen, wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist. Das Wahlverzeichnis kann bis zum 10.06.2025 nach Rücksprache mit dem Wahlamt eingesehen werden. Der Wahlleitung müssen Einsprüche gegen die Nichteintragung oder die Eintragung einer falschen Gruppenzugehörigkeit bis zum 24.06.2025 zugegangen sein.
III. Zugehörigkeit zu mehreren Gruppen/Fakultäten
Wer mehreren Gruppen angehört, ist in der ersten nach der Reihenfolge des § 10 Abs. 1 HmbHG in Betracht kommenden Gruppe wahlberechtigt und wählbar. Dies gilt nicht für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche auch der Gruppe der Studierenden angehören; diese sind in der Gruppe des akademischen Personals wahlberechtigt und wählbar.
Wer mehreren Fakultäten angehört, ist in der ersten nach der Reihenfolge des § 4 Abs. 2 Grundordnung in Betracht kommenden Fakultät wahlberechtigt und wählbar.
Von der Zuordnung kann abgewichen werden, indem gegenüber der Wahlleitung erklärt wird, in welcher anderen in Betracht kommenden Gruppe/Fakultät die Ausübung des Wahlrechts gewollt ist. Die Erklärung gilt bis auf Widerruf und muss der Wahlleitung bis zum 28.05.2025, 14.00 Uhr, zugegangen sein.
IV. Wahlverfahren
Die Wahl wird nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl als Listenwahl durchgeführt. Die Sitze werden nach dem Höchstzahlverfahren d'Hondt verteilt.
V. Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge müssen dem Wahlamt bis zum 13.05.2025, 14.00 Uhr, zugegangen sein.
Es sind die vom Wahlamt erstellten Formulare (Vorschlagsliste und pro Listenplatz ein Einzelformular) zu verwenden. Insbesondere ist zu beachten:
Pro Wahlvorschlag ist eine Stellvertretung zu benennen; die Stellvertretung kann für bis zu drei Personen erfolgen. Die Bewerbung auf mehreren Listen oder als Kandidatin oder Kandidat und als Stellvertretung ist unzulässig. Die Formulare können am PC unterschrieben und per Mail eingereicht werden.
Die Kandidierenden können sich einzeln oder in Listen bewerben. Ein zu einer Liste zusammengefasster Wahlvorschlag muss die Reihenfolge der Bewerbungen erkennen lassen und der Geschlechterquotenregelung gemäß § 96 Abs. 2 S. 1 HmbHG entsprechen: „In einem Selbstverwaltungsgremium sollen Frauen mit einem Anteil von mindestens 40 vom Hundert der Mitglieder, in Gremien mit drei Mitgliedern mit mindestens einem Mitglied vertreten sein.“ Genügt ein Wahlvorschlag diesen Anforderungen nicht, ist – ebenfalls bis zum 13.05.2025, 14.00 Uhr – dem Wahlvorschlag eine Kopie der an die oder den Gleichstellungsbeauftragte/n der Universität gerichteten Stellungnahme beizufügen. Kandidaturen von Personen mit dem amtlichen Geschlechtseintrag Divers oder ohne Angabe sind ausdrücklich erwünscht.
VI. Wahltag und Auszählung
Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. Die Wahlunterlagen werden an die Wohnanschrift übersandt. Es obliegt den Wahlberechtigten, denen bis zum 24.06.2025 keine oder fehlerhafte Wahlunterlagen zugegangen sind, sich diese bis zum 07.07.2025, 13.30 Uhr, nach Rücksprache mit dem Wahlamt aushändigen zu lassen.
Die Stimmzettel müssen dem Wahlamt bis zum 07.07.2025, 14.00 Uhr, zugegangen sein.
Die Auszählung der Stimmen erfolgt universitätsöffentlich und findet am 08.07.2025 und ggf. am 09.07.2025 im Raum N0006/0008 (Mittelweg 177, 20148 Hamburg) statt.
Das vorläufige Ergebnis der Wahl wird am 10.07.2025 universitätsöffentlich bekanntgemacht.