Häufige Fragen zu Wahlen (FAQ)
1. Welche Wahlen werden vom Wahlamt organisiert?
Das Wahlamt organisiert die Wahlen zum Akademischen Senat sowie zu den Fakultätsräten und Fachbereichsräten (Institutsgremien). Auf diese Wahlen beziehen sich die nachfolgenden Erläuterungen. Zudem unterstützt das Wahlamt bei der Online-Wahl zu den Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
2. Wer kann an den Wahlen teilnehmen?
Wahlberechtigt und wählbar sind insbesondere die hauptberuflich Beschäftigten, die immatrikulierten Studierenden - hierfür muss die Rückmeldung erfolgt sein -, die an die Universität Hamburg Abgeordneten sowie die Seniorprofessorinnen und Seniorprofessoren. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zum jeweiligen Wahlbezirk (bspw. Fakultät/Fachbereich). Eine hauptberufliche Beschäftigung setzt eine halbe Stelle am Wahlbezirk voraus; eine Beschäftigungsverringerung und/oder -unterbrechung kann sich auf das Wahlrecht auswirken.
3. Ich will kandidieren, was muss ich beachten?
Es sind die vom Wahlamt erstellen Formulare (Vorschlagsliste und pro Listenplatz ein Einzelformular) zu verwenden und innerhalb der Frist einzureichen. Die Formulare können am PC unterschrieben und per Mail eingereicht werden. Die Vorgaben zur Geschlechterquotenregelung sind zu beachten. Der Name der Liste kann frei gewählt werden und bspw. einen Bezug zur Gruppe, zum Wahlbezirk (bspw. Fakultät/Fachbereich) und/oder zu Forderungen, Zielen und Werten enthalten. Das Wahlamt meldet sich, sofern eine Verwechslungsgefahr mit einem anderen Listennamen besteht. Bei einer gebundenen Liste gibt die Liste die Reihenfolge der Listenplätze vor; bei einer freien Liste ergibt sich die endgültige Reihenfolge der Listenplätze erst aus dem Wahlergebnis. Ist eine Vertrauensperson benannt, wird diese regelmäßig bei allgemeinen Rückfragen oder Hinweisen des Wahlamts kontaktiert. Falls keine Benennung erfolgt, gilt die oder der auf dem ersten Platz der Liste genannte Kandidatin oder Kandidat als Vertrauensperson.
4. Welche Möglichkeiten der Wahlwerbung werden über das Wahlamt koordiniert?
Die zugelassenen Listen werden während der jeweiligen Wahl über die Möglichkeiten der Wahlwerbung informiert. Es besteht die Möglichkeit, auf den Webseiten des Wahlamts Wahlwerbung zu veröffentlichen. Das lecture2go-Team bietet Unterstützung bei der Aufnahme von Wahlwerbungsvideos an. Zudem gibt es bei den Wahlen zum Akademischen Senat für die Bewerberinnen und Bewerber im Wahlbezirk Universität Hamburg die Möglichkeit, über gruppenspezifische Mailinglisten einen einmaligen Wahlaufruf zu versenden.
5. Wie wird gewählt?
Regulär wird per Briefwahl gewählt. Die Wahlunterlagen werden an die hinterlegten Wohnanschriften zugestellt. Falls Sie bis zum in der Bekanntmachung genannten Stichtag keine Wahlunterlagen erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Wahlamt. Ein Grund könnte sein, dass Ihre Adresse nicht korrekt oder nicht aktuell hinterlegt ist. Nach entsprechender Prüfung, besteht dann die Möglichkeit, dass Sie Ihre Wahlunterlagen persönlich im Wahlamt ausgehändigt bekommen.
6. Wo finde ich die Wahlergebnisse?
Die vorläufigen Wahlergebnisse werden auf den Webseiten des Wahlamtes für die Dauer der Einspruchsfrist veröffentlicht. Die aktuelle Zusammensetzung finden Sie auf den jeweiligen Gremienseiten.
7. Wie und wann erfahre ich, ob ich in ein Gremium gewählt wurde?
Das Wahlamt informiert alle gewählten und stellvertretenden Mitglieder zeitnah per Mail, nachdem das Wahlergebnis für endgültig erklärt wurde. Bewerberinnen und Bewerber auf der Reserveliste werden nicht informiert.
8. Ich wurde gewählt, aber scheide während der Amtszeit aus dem Gremium aus bzw. möchte zurücktreten. Was ist zu tun?
Bitte wenden Sie sich an das Wahlamt. Das Wahlamt koordiniert die Nachbesetzung.
9. Kann ich mir die Dauer meiner Gremientätigkeit vom Wahlamt bescheinigen lassen?
Ja. Das Wahlamt stellt Ihnen gerne einen entsprechenden Nachweis aus.
Sie haben noch weitere Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne unter wahlamt.uhh"AT"uni-hamburg.de.