Vor der Reise
Reiseantrag
Voraussetzung für den Antritt Ihrer Dienstreise ist die Genehmigung der Dienstreise. Bitte stellen Sie Ihren Dienstreiseantrag mittels des hier bereitgestellten
Professorinnen und Professoren müssen ihre Reisen i.d.R. vor Antritt lediglich anzeigen:
Eine Ausnahme bildet die Reise mit dem privaten Kfz; dessen Nutzung sollte aus versicherungstechnischen Gründen vorab genehmigt werden.
Alle wesentlichen Informationen zum Thema Dienstreisen haben wir für Sie in unseren FAQs zusammengefasst.
Haben Sie Fragen zur Beantragung Ihrer Dienstreise, dann sprechen Sie uns einfach an.
Bitte beachten Sie immer die für Sie gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes. Für deutsche Staatsangehörige finden Sie diese auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land, das sie besuchen und von der Dauer des Auslandsaufenthalt in die Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ des Auswärtigen Amts einzutragen.
Bei der Planung von Auslandsdienstreisen sollte immer die Möglichkeit der G35 Wunschvorsorge beim Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) genutzt werden.
Aufgrund eventuell möglicher/notwendiger Impfungen empfiehlt sich ein möglichst großer Vorlauf vor Beginn der Reise.
Kontaktieren Sie hierzu den Personalservice, welcher dann die Anmeldung für Sie beim AMD übernimmt.
Hinweis Entsendebescheinigung
Bei Auslandsreisen ist es zudem erforderlich über den Personalservice eine Entsendebescheinigung zu beantragen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter Entsendungen.
Hinweis Zoll- und Außenwirtschaftsrecht bei Dienstreisen und Auslandsaufenthalten
Sollten Sie berufliche Ausrüstung (z.B. technisches Equipment, Proben, Materialien und/oder Versuchsaufbauten etc.) auf Ihre Dienstreise und/oder Ihren dienstlichen Auslandsaufenthalt in ein Land mit Drittlands Bezug mitnehmen, wenden Sie sich bitte vorab an die Stabstelle Zoll und Exportkontrolle. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.