Stellenbeschreibung, Stellenbewertung
Um Stellen besetzen zu können, müssen diese bewertet sein. Grundlage für die Bewertung ist eine Stellenbeschreibung. Nachfolgend erhalten Sie ausführliche Informationen zu den Themen Stellenbeschreibung und Stellenbewertung.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gern an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalabteilung.
Stellenbeschreibung
Um Stellen besetzen zu können, müssen diese bewertet sein. In der Regel liegen für die jeweiligen Stellen entsprechende Stellenbeschreibungen und damit auch Stellenbewertungen vor.
Eine Stellenbeschreibung dient dazu, die Funktion und die Wertigkeit einer Stelle (z.B. E8 oder A11) feststellen zu können. Zudem dient sie der Feststellung des Status, also ob es sich um eine Stelle des Technischen, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals, oder um eine Stelle des Wissenschaftlichen Personals handelt. Ferner bildet sie die Grundlage für die Erstellung von Ausschreibungstexten und die Durchführung von Beurteilungsgesprächen. Mithin dient sie der Information der/des Beschäftigten über ihren/seinen Arbeitsplatz.
Mitunter ändern sich jedoch Arbeitszeitanteile oder Aufgaben oder es wird die Neubewertung einer Stelle beantragt, so dass eine neue Stellenbeschreibung erforderlich wird. Die Stellenbeschreibung wird grundsätzlich in der Beschäftigungsstelle angefertigt. Hilfestellung kann z.B. die Fakultätsverwaltung oder Referat 64, Team 641 geben.
Erfordernis Stellenbeschreibung im Rahmen des Stellenbesetzungsprozesses
Die Beschreibung und Bewertung einer Stelle ist in der Regel im Vorwege der Beantragung einer Ausschreibung/Stellenbesetzung erforderlich. Zur zeitlichen Abfolge des Stellenbesetzungsverfahrens haben wir Ihnen hier eine Übersicht zusammengestellt, der Sie die einzelnen Prozessschritte bei den verschiedenen Personalmaßnahmen entnehmen können.
Stellenbeschreibungen sind für alle Stellen des Technischen, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals (auch für die aus Drittmitteln finanzierten Stellen sowie Stellen für Studierende Angestellte – nicht Studentische Hilfskräfte) erforderlich.
Da bei einer bestehenden Stelle die Stellenbeschreibung regelhaft vorhanden ist, bedarf es bei einer Weiterbeschäftigung daher keiner erneuten Anfertigung/Vorlage einer Stellenbeschreibung, es sei denn, im Zuge der Weiterbeschäftigung sind Aufgabenveränderungen vorgesehen.
Die ressourcenverantwortliche Stelle hat neuen/veränderten Stellenbeschreibungen vor einer Aufgabenübertragung zuzustimmen. In einer Fakultät ist dies die Verwaltungsleitung, in der PV und den zentralen Einrichtungen sind dies die Abteilungs- oder Verwaltungsleitungen sowie bei einhergehender Erhöhung der Stellenwertigkeit auch der Kanzler. Der Kanzler muss grundsätzlich allen Bewertungen von Beamtenstellen, die einer neuen Planstelle bedürfen, zustimmen.
Bezüglich Muster-Stellenbeschreibungen sprechen Sie bitte Ihre ressourcenverantwortliche Stelle an oder auch das Referat 64 Team 641.
Weitere Informationen
Stellenbewertung
Für Tarifstellen und Beamtenstellen kommen zwei unterschiedliche Bewertungssysteme zur Anwendung. Daher kann nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass z.B. E11 mit A11 gleichgesetzt werden kann. Für alle Stellenbewertungen ist Referat 64, Team 641 zuständig.
Die Bewertung von Tarifstellen erfolgt unter Anwendung der jeweils geltenden Entgeltordnung. Darin sind für verschiedene Tätigkeitsbereiche und Berufsgruppen Tätigkeitsmerkmale formuliert, welche den unterschiedlichen Entgeltgruppen zugeordnet sind. Anhand der Angaben in der Stellenbeschreibung (insb. Aufgaben, Arbeitszeitanteile, Ausbildung, Fachkenntnisse und Unterstellungsverhältnisse) und ggf. weitere Informationen der Beschäftigungsstelle wird im Referat 64, Team 641 geprüft, welche Tätigkeitsmerkmale auf die Stelle zutreffen.
Für Beamtenstellen gilt die analytische Dienstpostenbewertung. Dabei handelt es sich um ein Bewertungssystem der FHH, in dem die typischen, Gepräge gebenden Aufgaben verschiedenen Anforderungsmerkmalen in mehreren Merkmalsreihen zugeordnet werden. Danach werden die einzelnen Punktwerte addiert und die Gesamtpunktzahl einer Besoldungsgruppe zugeordnet. Für sog. Eckdienstposten (z.B. Finanzen, Personal) ist regelhaft die Zustimmung der Zentralen Dienstpostenbewertungskommission in der Finanzbehörde einzuholen. Für alle anderen Dienstposten existiert eine Dezentrale Dienstpostenbewertungskommission in der BWFGB. In jedem Fall handelt es sich um ein wesentlich längeres Bewertungsverfahren als bei Tarifstellen.