Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Wir unterstützen Sie auf dem Weg zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit
Das BEM umfasst Maßnahmen der Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation. Es ermöglicht Beschäftigten nach langer bzw. schwerer Erkrankung die Eingliederung ins Arbeitsleben, gegebenenfalls auch stufenweise. Betroffene Beschäftigte können vom BEM-Verfahren in mehrfacher Hinsicht profitieren, insbesondere durch:
- Überprüfung der Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz,
- die mögliche Anpassung ihrer Tätigkeiten an ihre gesundheitlichen Erfordernisse,
- Hilfestellung, sobald sich eine erneute Erkrankung abzeichnet.
Wir begleiten Sie gezielt zurück ins Arbeitsleben.
"BEM ist Hilfe zur Selbsthilfe."
Die Beratung richtet sich nach dem Kodex für betriebliche Beratung der UHH. Alle Informationen und Gesprächsinhalte werden vertraulich behandelt.
Grundsätzlich wird in der Beratung unterstützend, ergebnisoffen und nicht wertend agiert. Wenn Ihre Arbeitsfähigkeit unter beruflichen und/oder privaten Belastungen leidet, beraten wir Sie lösungsorientiert, um Ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.
Hinweis
Die Inhalte der Gespräche zum BEM werden vertraulich behandelt und werden kein Bestandteil Ihrer Personalakte.
Das Team Gesundheitsmanagement als BEM-Koordinierungsstelle unterstützt Sie gern bei Beantwortung Ihrer Fragen zum BEM oder zur stufenweisen Wiedereingliederung („Hamburger Modell").
Weitere Informationen
- BEM-Beraterinnen und -Berater der Universität Hamburg
- Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung („Hamburger Modell“)
- Faltblatt des Personalamtes zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (PDF)
- Leitfaden des Personalamtes zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (PDF)
- BEM-Leitfaden Band II: Rechtliche Hinweise für Personalabteilungen
- Informationen zum BEM auf den Webseiten des Personalamtes der Freien und Hansestadt Hamburg
- Arbeitshilfen beantragen
Gesetzliche Grundlagen für das BEM-Verfahren
- Auswirkungen für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) im Betrieb
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen § 167 Prävention mit Erläuterungen (barrierefrei)