Sie benötigen z. B. einen speziellen Schreibtisch oder einen speziellen Bürostuhl?
Für die Beantragung ist eine ärztliche Empfehlung (Attest), aus der die medizinische Notwendigkeit sowie die Art der Arbeitshilfe erkennbar ist, erforderlich. Die Nennung einer Diagnose ist nicht erforderlich.
Dieses Attest kann durch Ihre behandelnden Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt ausgestellt werden.
Alternativ können Sie über den Personalservice der UHH einen Termin beim Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) beantragen. Der AMD wird Ihnen bei medizinischer Notwendigkeit den Bedarf des speziellen Mobiliars attestieren.
Wenn Ihnen das Attest vorliegt, kontaktieren Sie bitte die Stabsstelle für Arbeitssicherheit und Umweltschutz(arbeitssicherheit"AT"uni-hamburg.de) zur weiteren Beratung und Abgabe einer Stellungnahme.
Nach Erhalt der Stellungnahme, erfolgt die Beschaffung über Abteilung 8.
Wenn Sie in der Präsidialverwaltung oder einer dezentralen Einrichtung beschäftigt sind, erfolgt die Beschaffung durch Ihre Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten direkt über Abteilung 8.
Fakultätsangehörige wenden sich bitte an Ihre jeweilige Fakultätsverwaltung, die dann die Beschaffung bei Abteilung 8 in die Wege leitet.