Dienstvereinbarung zur Vorbeugung von riskantem Konsum und zum Umgang mit Abhängigkeitsproblemen am Arbeitsplatz
In der „Dienstvereinbarung zur Vorbeugung von riskantem Konsum und zum Umgang mit Abhängigkeitsproblemen am Arbeitsplatz“ ist geregelt, wie die Universität Hamburg mit Auffälligkeiten am Arbeitsplatz, deren Ursache ein potentielles Suchtproblem sein könnte, umgeht. Im Rahmen einer Interventionskette sind die einzelnen Schritte genau beschrieben.
Das klar geregelte Verfahren bietet allen Beteiligten Transparenz und stellt die Gleichbehandlung aller Betroffenen sicher. Des Weiteren dient sie als Orientierung für Vorgesetzte, die in diesem Verfahren eine Schlüsselrolle haben.
Die Stabsstelle Sozialberatung und Suchtprävention steht allen Beteiligten während des Verfahrens als unabhängige Beraterin zur Seite.
Bei Fragen zur Dienstvereinbarung wenden Sie sich gerne an: