Dienstvereinbarung zum Umgang mit Abhängigkeit in der Uni Hamburg
In der „Dienstvereinbarung über Einrichtungen und Verfahren zur Hilfe von Missbrauch und Sucht von Alkohol, Medikamenten und anderen Drogen“ ist geregelt, wie die Universität Hamburg mit Auffälligkeiten am Arbeitsplatz, deren Ursache ein potentielles Suchtproblem sein könnte, umgeht. Im Rahmen einer Interventionskette sind die einzelnen Schritte genau beschrieben.
Das klar geregelte Verfahren bietet allen Beteiligten Transparenz und stellt die Gleichbehandlung aller Betroffenen sicher. Des Weiteren dient sie als Orientierung für Vorgesetzte, die in diesem Verfahren eine Schlüsselrolle haben.
Die Stabsstelle Sozialberatung und Suchtprävention steht allen Beteiligten während des Verfahrens als unabhängige Beraterin zur Seite.
Bei Fragen zur Dienstvereinbarung wenden Sie sich gerne an: