Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Eine Chance die Gesundheit und berufliche Zukunft mitzugestalten!
Ein Beitrag von Birgitta Büsch
Das BEM ist ein Instrument, das dazu dient die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach gesundheitlichen Einschränkungen oder längeren Krankheitszeiten erfolgreich in den Arbeitsalltag zu integrieren. Der persönliche Nutzen liegt darin, dass BEM-berechtigte Personen durch das BEM individuelle Unterstützung und Rücksichtnahme erhalten können, um ihre Gesundheit zu fördern und chronischen Erkrankungen vorzubeugen. Natürlich ist das BEM kein „Allwunderheilmittel“ und im Hinblick auf die spezifischen Belange der Dienststelle und den Wünschen der BEM-berechtigten Personen können Grenzen und Herausforderungen auftreten. Jedoch ist der BEM-Prozess an der UHH stets ein offener Suchprozess, bei dem es darum geht gemeinsam individuelle Lösungen zu finden. Letztendlich bietet das BEM die Chance, die eigene Gesundheit und berufliche Zukunft aktiv mitzugestalten!
BEM als Chance verstehen
Es ist verständlich, dass es Zweifel, Sorgen oder Ängste geben kann, wenn ein Angebot zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BEM) im Briefkasten vorzufinden ist. In unserer Beratung hören wir immer wieder, dass Betroffene Angst haben, dass das BEM Angebot ein Vorbote einer möglichen Kündigung sein könnte und der Arbeitgeber sie loswerden möchte.
Daher ist es uns wichtig aufzuklären, dass ein BEM genau das Gegenteil bewirken soll. BEM dient der langfristigen Sicherung von Arbeitsplätzen, der Prävention von Langzeiterkrankungen und ist eine Chance für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam an der Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und Zufriedenheit am Arbeitsplatz zu arbeiten. BEM zielt darauf ab Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach gesundheitlichen Herausforderungen bestmöglich zu unterstützen und ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz positiv zu gestalten.
Gesetzliche Grundlage für das BEM-Verfahren
Gemäß Sozialgesetzbuch (§167 Absatz 2 SBG IX) ist der Arbeitgeber verpflichtet seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Angebot zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) zu unterbreiten, wenn diese innerhalb eines Jahres sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Diese gesetzliche Regelung zielt darauf ab die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu fördern, Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden und langfristig Arbeitsplätze zu erhalten. Das BEM bietet einen strukturierten Prozess, um gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Maßnahmen zur Wiedereingliederung zu erarbeiten.
Unser Ziel ist es, Sie dabei bestmöglich zu unterstützen. Die vertrauliche Beratung in der BEM-Koordinierungsstelle ermöglicht es Ihnen offene Fragen zu klären und mehr über das BEM zu erfahren.
Im KUS-Portal finden Sie weitere Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement.