Papier
Mit Schreiben vom 28.11.2011 hat der Präsident einen einheitlichen Standard für die Verwendung von Recyclingpapier definiert. Aufgrund der ansprechenden Optik ist bis auf wenige Ausnahmen wie z.B. bei besonderen Anlässen, bei Urkunden und Verträgen Recyclingpapier mit der Qualität 90%-Weiße über den Rahmenvertrag der Finanzbehörde zu bestellen. Sie tragen damit nicht nur zu einem erheblich geringeren Strom- und Wasserverbrauch bei der Papierherstellung bei, zusätzlich können dadurch die Kosten gegenüber Frischfaser-Papier um 3% gesenkt werden.
Es bleibt Ihnen aber unbenommen auch Recyclingpapier mit einem geringeren Weißegrad zu verwenden, da dieses die Umwelt weniger belastet.