Kooperationsverträge
Veranstaltungen mit Beteiligung Dritter bedürfen eines Kooperationsvertrags zur Regelung der Haftung und Zuständigkeiten aller Projektbeteiligten. Als Dritte zählen sämtliche universitätsexternen Stellen wie z. B. Dach- und Fachverbände, andere Universitäten, Vereine, Forschungseinrichtungen, Unternehmen der freien Wirtschaft etc. Ihre Ansprechperson aus der Stabsstelle Tagungsmanagement und Hörsaalplanung stellt Ihnen gerne einen Mustervertrag zur Verfügung. Dieser beinhaltet jegliche Aspekte, die bei einer Kooperation berücksichtigt werden sollten. Den genauen Inhalt des Vertrages verhandeln Sie mit Ihren Kooperationsparteien.
Wichtig: Kooperationsverträge müssen stets von zeichnungsberechtigten Personen aus der Präsidialverwaltung der UHH unterschrieben werden, sonst sind sie ungültig. Dies kann bei Nichtbeachten rechtliche Konsequenzen und Schadenersatzansprüche für die unterzeichnenden Personen zur Folge haben. Bei Unsicherheiten sprechen Sie uns deshalb bitte an.
Wenn Sie unseren Mustervertrag als Kooperationsvertrag nutzen, beachten Sie bitte Folgendes:
- Kursiver Text muss angepasst/ausgefüllt/ergänzt/geprüft werden, sofern der Absatz nicht gänzlich entfällt.
- Die Tabelle enthält Vorschläge zu planerischen Aspekten, die häufig vorkommen. Sie kann ergänzt und verändert werden.
- Die englische Übersetzung des Kooperationsvertrags dient lediglich der Kommunikation mit etwaigen englischsprachigen Kooperationsparteien. Nur die unterzeichnete deutsche Version ist rechtlich bindend.
Kooperationsverträge müssen von verschiedenen Personen innerhalb der Präsidialverwaltung geprüft und unterzeichnet werden. Ihre Ansprechperson in der Stabsstelle Tagungsmanagement und Hörsaalplanung wird dafür Sorge tragen, dass Ihr Kooperationsvertrag den verwaltungsseitig vorgeschriebenen Prozess durchläuft.