Veranstaltungsleitung
Unabhängig von der organisatorischen Leitung ist der Einsatz einer durch die Stabsstelle Tagungsmanagement und Hörsaalplanung eingesetzten Veranstaltungsleitung für die meisten Veranstaltungen obligatorisch. Die Veranstaltungsleitung vertritt die UHH als Betreiberin vor Ort und ist Ihre Ansprechperson in sicherheitsrelevanten Fragen. Die Beauftragung einer Veranstaltungsleitung übernehmen wir für Sie. Wir arbeiten mit einem Rahmenvertragspartner zusammen, der qualifizierte Fachkräfte für diese Aufgabe zur Verfügung stellt, die gut mit den universitären Räumlichkeiten vertraut sind.
Die Kosten für die Veranstaltungsleitung hängen von der Größe und Dauer Ihrer Veranstaltung ab und sind von Ihnen zu tragen. Sprechen Sie uns bitte an, um eine Angabe über die voraussichtlichen Kosten der Veranstaltungsleitung zu erhalten. Die rechtliche Notwendigkeit zur Beauftragung einer Veranstaltungsleitung ergibt sich aus der in Hamburg geltenden Versammlungsstättenverordnung:
Der Betreiber eines Gebäudes ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung sämtlicher veranstaltungsbezogener Vorschriften verantwortlich. Der Betreiber muss in Notfällen die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätswache mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst gewährleisten können. Er ist zur Einstellung des Betriebes verpflichtet, wenn für die Sicherheit der Versammlungsstätte notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können. Während des Betriebes von Versammlungsstätten muss deshalb der Betreiber oder eine von ihm beauftragte Veranstaltungsleitung ständig anwesend sein.