Catering
Für die gastronomische Verpflegung Ihrer Teilnehmerinnen und Teilnehmer steht es Ihnen frei, ein Cateringunternehmen Ihrer Wahl zu beauftragen. Grundsätzlich muss jedes Catering, das in den Räumen der Universität Hamburg stattfindet, durch die Stabsstelle Tagungsmanagement und Hörsaalplanung geprüft und schriftlich freigegeben werden.
Antragstellung
Veranstalter, die im Rahmen ihrer Veranstaltungsorganisation bislang noch keinen Kontakt zu der Stabsstelle Tagungsmanagement und Hörsaalplanung hatten, müssen vor der Beauftragung ihres Caterings einen Cateringantrag einreichen. Der Antrag sollte vier Wochen vor der Veranstaltung bei Ihrer Ansprechperson aus der Stabsstelle Tagungsmanagement und Hörsaalplanung vorliegen, damit genügend Zeit für eine rechtzeitige Prüfung, eventuelle Änderungen und die abschließende Freigabe bleibt.
Bitte beachten Sie, dass Catering in den Foyers und Fluren in der Regel nicht möglich ist, da diese Rettungswege darstellen und freigehalten werden müssen. Bewirtungs- und Repräsentationsausgaben können in gewissen Fällen erstattet werden. Die Richtlinien des Präsidiums sowie den Erstattungsantrag finden Sie in der Sammlung der Gesetze, Verordnungen und Satzungen für die Universität Hamburg.