Raumvergabebestimmung, Mietkosten und Nebenkosten
Ob für Ihre Veranstaltung Mietkosten erhoben werden oder ob die Raumvergabe mietkostenfrei erfolgt, wird durch die präsidial erlassenen „Bestimmungen über die Vergabe und Nutzung von Grundstücken und Räumen der Universität Hamburg“ (PDF), kurz: Raumvergabebestimmungen, geregelt. Wenn die UHH Veranstalterin ist, wird in der Regel keine Raummiete berechnet. Bei Kooperationsveranstaltungen muss anhand von einzelnen Details geprüft werden, ob und in welcher Höhe eine Raummiete fällig wird. In jedem Fall müssen Kooperationen vertraglich festgehalten werden. Bei Unsicherheiten sprechen Sie uns gerne an.
Je nach Umfang und Bedarf der Veranstaltung können, unabhängig von den Mietkosten, zusätzliche Kosten aufkommen; z. B. für eine Veranstaltungsleitung, Pförtnerdienste, Technik sowie Reinigungen. Wir bemühen uns, eventuelle Kosten möglichst frühzeitig mit Ihnen zu klären, damit Sie diese von Vornherein einkalkulieren können. Die aktuellen Mietpreise für Hörsäle und Seminarräume sowie die Kostenpauschalen und Stundensätze für weitere Dienstleistungen sind in unserer Preisliste angegeben, die Sie auf Anfrage von uns erhalten.