Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt
Die Richtlinie wurde in der Sitzung des Präsidiums am 15.11.2021 beschlossen und mit der Kammer gemeinsam erörtert.
Nach repräsentativen Umfragen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes haben 49 % aller Beschäftigten in Deutschland bereits mindestens einmal sexuelle Belästigung (als spezielle Form von Diskriminierung) am Arbeitsplatz erlebt (bezeugt oder erfahren). Metaanalysen zeigen, dass diese Erfahrungen regelmäßig mit erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen für Betroffene und dadurch letztlich auch wirtschaftlichen Schaden für Organisationen einhergehen.
Es besteht inzwischen ein allgemeingesellschaftlich gesteigertes Bewusstsein für die Problematik.
Die UHH hat 1996 erstmals eine Richtlinie zu der Problematik entwickelt, die 2009 überarbeitet wurde. Diese Richtlinie vom 16.04.2009 berücksichtigt jedoch noch nicht die aktuellen Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und stellt veralterte Unterstützungsstrukturen der Universität dar.
Die Aktualisierung der Richtlinie von 2009 war notwendig, um aktuelle gesetzliche Bestimmungen zu berücksichtigen sowie die geschaffenen Unterstützungsstrukturen der Universität Hamburg aufzuzeigen.