Anzeige Überlast
Das Arbeitsschutzgesetz regelt in § 15 bzw. § 16, dass Beschäftigte ihrer Dienststelle Überlastung anzeigen, wenn daraus eine Gefährdung der eigenen Gesundheit, Sicherheit oder der von anderen Personen entstehen kann. Eine Überlastanzeige dient daher dazu, die Dienststelle über die Sachlage der Überlastung zu informieren, sie fordert die Vorgesetzten und die Dienststelle auf, diese Situation zu beseitigen und entlastet damit den Beschäftigten von dem Risiko der Haftung für mögliche Schäden, die durch Überlast verursacht werden.
Wenn Sie eine Überlastanzeige stellen, richten Sie diese bitte zunächst an Ihre Führungskraft, um mit dieser die Überlastsituation zu klären.
Bitte reichen Sie die Überlastanzeige parallel bei der Personalabteilung zur Kenntnis ein.
Sofern Sie Unterstützungsbedarf durch die Personalabteilung sehen, können Sie dies in Ihrer Überlastanzeige angeben. Es werden dann folgende Verfahrensschritte durchgeführt:
Binnen zehn Arbeitstagen werden wir seitens der Personalabteilung Ihre Führungskraft bitten, dass diese innerhalb von weiteren zwei Wochen ein Gespräch mit Ihnen führt und danach eine Stellungnahme an die Personalabteilung gibt, die erläutert, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Abhilfe für die Überlast zu schaffen.
Wir werden auch den Personalrat über Ihre Anzeige und später über die Stellungnahme der Führungskraft informieren, sofern Sie dies in Ihrer Überlastanzeige wünschen.
Die Schwerbehindertenvertretung wird bei schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Beschäftigten grundsätzlich beteiligt.
Die Überlastanzeige ist formlos zu stellen, das heißt, dass Sie sie in einem Brief (gerne auch als Scan) formulieren. Schildern Sie darin kurz die Situation und gehen Sie dabei insbesondere auf die folgenden Punkte ein:
- Welche Funktion üben Sie in Ihrem Bereich aus?
- In welchem Zeitraum bzw. seit wann ist es zu der Überlast gekommen?
- Wodurch wurde die Überlastung verursacht (z.B. krankheitsbedingte Engpässe, anhaltender Mehraufwand, Vakanzen, …)
- Ist es Ihnen nicht möglich, die Arbeit in der vorgesehenen Zeit zu erledigen oder in der vorgesehenen Qualität? (Beides kann auch gleichzeitig zutreffen.)
- Welche Schäden können dadurch entstehen?
Um Ihnen die Anzeige zu erleichtern, stellen wir Ihnen ein Formular zur Anzeige von Überlast (PDF) zur Verfügung stellen, das Sie nutzen können, aber nicht müssen.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an Ihre Personalsachbearbeiterin bzw. Ihren Personalsachbearbeiter.